Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Du legst meiner Meinung nach zu großen Wert auf die Kölner Liste. Ich verstehe Deine Argumentation so: "Wenn sie ein Nahrungsergänzungsmittel nimmt, das nicht auf der Kölner Liste steht, ist sie bei einem positiven Befund selber schuld. Nimmt jemand ein Nahrungsergänzungsmittel, das auf der Kölner Liste steht, ist es okay."
Die Kölner Liste bietet jedoch keinerlei Sicherheit. Die privatwirtschaftlichen Betreiber der Liste räumen auf ihrer Website ein: "Weder die Veröffentlichung auf der Kölner Liste noch eine negative Laboranalyse einzelner Chargen bedeuten, dass ein Produkt grundsätzlich frei von Prohormonen bzw. Anabolika oder Stimulantien ist. Es bedeutet lediglich, dass das Dopingrisiko dieses Produkts minimiert ist."
Zudem kennt der WADA-Code in der Bemessung des Strafmaßes keine Kölner Liste. Das bedeutet, dass man dieselbe Strafe bekommt, unabhängig davon, ob ein Produkt auf dieser Liste steht oder nicht.
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Wer bezieht sich hier auf die Kölner Liste? Ich nicht!
Es gibt eine offizielle Warnung der Nada bezüglich bekannter Dopingfallen, auf die gesondert und explizit hingewiesen wird. Das ist das Papier, wo auch vor Fleischkonsum in Mexiko oder dem massanhaften Verzehr von Mohnkuchen gewarnt wird.
Und dort wird ausdrücklich vor der Einnahme asiatischer Guter Laune Tees gewarnt, weil diese gerne und weit verbreitet Stimulanzen enthalten. Das hat nix mit der Kölner Liste zu tun.
Athleten wie Jan Fitschen verzichten deshalb zum Beispiel bewusst während Höhentrainingslagern in Mexiko auf den Genuss von Fleisch.