Zitat:
Zitat von tandem65
Das sehe ich definitiv anders. Siehe §34 StVO & § 142 StGB. Auch im Wettkampf ist die StVO einzuhalten. Insofern liegt hier zumindest Fahrerflucht vor wie das unerlaubte entfernen vom Unfallort so gerne genannt wird.
Wer dann welche Schuld am Unfall trägt klären dann Versicherungen.
Insofern sollte Anja Anzeige gegen unbekannt stellen. Dann kann sie eventuell auch ihre Schäden bei der Versicherung geltend machen.
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Braucht Sie gar nicht. Ich war als Helfer in T2. Die Polizei war dort und hat das Rad des Staffelfahrers beschlagnahmt.
Nennt man das "Ermittlung im öffentlichen Interesse"?
Warum Sie auch seine Beutel inspiziert haben, erschließt sich mir aber nicht.