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Alt 23.07.2014, 12:32   #104
pioto
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Registriert seit: 09.10.2006
Ort: Oberbayern
Beiträge: 1.827
Ich interpretiere das so:

Organisationen sind versichert für die Durchführung des satzungsgemäßen Verbands- und Vereinsbetriebes.

Beispiel: Tor kippt um und fällt Fußballer auf den Fuß.
Fußballverein ist abgesichert.

Personen sind versichert so wie es drin steht. Sehe keinen versicherungstechnischen Bezug zwischen Personen und Organisationen. Falls der doch besteht, ist das schlecht formuliert.

Dass die ARAG jemals was zahlt, glaube ich eh nicht. Ich sage nur "nachrangig".

Jetzt bin ich aber wirklich fertig
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