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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Unwissenheit schützt nicht vor Strafe BTV Sperre wg Teilnahme bei Volkstriathlon
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Alt 22.07.2014, 12:02   #58
Hafu
 
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Zitat:
Zitat von pioto Beitrag anzeigen
Ich habe gerade mal bei der ARAG Versicherung in München angerufen und nachgefragt, ob Mitglieder des BLSV (Bayerischer Landessportverband) bei der Teilnahme an einem von der Wasserwacht ausgerichteten Triathlon versichert sind. Antwort: ja. Das bedeutet, dass quasi alle Mitglieder eines bayerischen Sportvereins bei derartigen Triathlonveranstaltungen versichert sind.
  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Vertrauensschadenversicherung
  • Rechtsschutzversicherung (Schadenersatz-, Straf-, Ordnungswidrigkeiten-,
  • Arbeits-, Sozialgerichts- und Vertrags-Rechtsschutz)
  • Krankenversicherung mit ergänzenden Leistungen

...
Lieber Pioto,

schreibe doch bitte keinen solchen Nonsens hier rein, das glaubt am Ende noch jemand.

Die ARAG-Sportversicherung greift bei "satzungsgemäßer Sportausübung" im Vereinsbetrieb und auf Wettkämpfen.

Die Satzungen geben sich die einzelnen Sportfachverbände und Vereine selbst. Sobald gegen Satzungen verstoßen wird, z.B. bei nicht angemeldeten Veranstaltungen entfällt der Versicherungsschutz.

Wasserwacht und DLRG sind zwar Vereine, aber keine Sportvereine und damit auch keine Mitglieder im BLSV.

Aber selbst wenn ein regulärer Mitgliedsverein eine ungenehmigte Veranstaltung (wie z.b. nächste WE der SV Seeon) ausrichtet, entfällt der ARAG-Versicherungsschutz wegen des Satzungsverstoßes.
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