Zitat:
Zitat von Franco13
Noch gar nicht, denn siehe:
http://dtu-info.de/ordnungen.html?fi...ung%202014.pdf
E.6.1 Beginn der Wirksamkeit
Eine Wettkampfsperre wird ab Einleitung des Disziplinarverfahrens wirksam. Der betroffene Athlet wird durch Einschreiben mit Rückschein unterrichtet. Diese Zustellung muss eine genaue Begründung, die Dauer der Wettkampfsperre, eine Rechtsmittelbelehrung und die Aufforderung zur unverzüglichen Rückgabe des Startpasses zum Inhalt haben. Sie ist in entsprechenden Publikationen zu veröffentlichen, und die DTU ist zu benachrichtigen.
Per Mail wird niemand gesperrt.
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Sie haben das per email vorab gesendet mit der Begründung das Urlaubszeit ist , das Einschreiben wird uns in den nächsten Tagen zugehen, habe mit der zuständigen Stelle im BTV telefoniert und mir wurde gesagt das Verfahren ist eingeleitet gelte als gesperrt (wollte am Sonntag zu einer genehmigten OD )-