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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Unwissenheit schützt nicht vor Strafe BTV Sperre wg Teilnahme bei Volkstriathlon
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Alt 21.07.2014, 16:58   #13
Franco13
Szenekenner
 
Registriert seit: 04.11.2008
Beiträge: 548
Zitat:
Zitat von captain hook Beitrag anzeigen
Wie lange haben sie Dich eigentlich gesperrt?
Noch gar nicht, denn siehe:

http://dtu-info.de/ordnungen.html?fi...ung%202014.pdf


E.6.1 Beginn der Wirksamkeit
Eine Wettkampfsperre wird ab Einleitung des Disziplinarverfahrens wirksam. Der betroffene Athlet wird durch Einschreiben mit Rückschein unterrichtet. Diese Zustellung muss eine genaue Begründung, die Dauer der Wettkampfsperre, eine Rechtsmittelbelehrung und die Aufforderung zur unverzüglichen Rückgabe des Startpasses zum Inhalt haben. Sie ist in entsprechenden Publikationen zu veröffentlichen, und die DTU ist zu benachrichtigen.

Per Mail wird niemand gesperrt.
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