Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Keine Strafe ohne Schuld.
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Das ist nach diesem
Artikel nicht notwendig.
Ähnliches würde ja auch gelten, wenn ich z.Bsp ein akloholfreies Getränk (Bier) bestelle, dummerweise die alkoholhaltige Variante erhalte und deswegen alkoholisiert am Verkehr teilnehme. Einen Schuldvorwürf würde ich mir auch nicht machen, aber das Ergebnis (Entziehung der Fahrerlaubnis) wäre in beiden Fällen (absichtliches Betrinken, unabsichtliche Alkoholisierung) gleich. Weitere ähnlich gelagerte Fälle lassen sich leicht finden.