Das komplette Urteil ist jetzt online:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cg...&pos=0&anz= 1
Und soweit ich das beurteilen kann, bringt es für Sportler überhaupt keine Rechtssicherheit:
Zitat:
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Zitat von BGH
Inwieweit in Fällen sportlicher Betätigung des Radfahrers das Nichtragen eines Schutzhelms ein Mitverschulden begründen kann [...] bedarf vorliegend keiner Entscheidung.
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