Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Einverstanden, aber ist sie auch für den Veranstalter bindend?
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Für nichtkommerzieller Veranstalter, die ja so gut wie immer Sportvereine sind: Ja.
Für kommerzielle Veranstalter: Nein.
Da diese aber ausnahmslos bisher wollen, dass auch DTU-Startpassbesitzer bei Ihnen starten können, schließen diese dann (mit den bekannten zwei Ausnahmen in Bayern) mit dem Landesverband einen Einzelvertrag (sog. "Veranstaltervertrag") ab, in dem die Abgaben und auch die Leistungen des Verbandes (Kampfrichter, Dopingkontrollen usw.) noch einmal einzeln spezifiziert sind.