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Alt 11.07.2014, 12:50   #310
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
...
Die Frage ist nun, wie Matthias75 zu bedenken gibt, für wen die Veranstalterordnung der DTU bindend ist. Evtl. muss man dafür auf der Ebene des DOSB suchen?

Für mich ist die von mir gestellte Frage noch nicht eindeutig geklärt.

Danke für Eure Statements!
Arne
Bindend ist sie meiner Auffassung nach für alle Startpassbesitzer (unstrittig, da sie einen Vertrag mit der DTU eingegangen sind), aber auch für alle Vereinsmitglieder, da mit der Vereinsmitgliedschaft automatisch die die entsprechenden Satzungen des Landesverbandes, der DTU und des DOSB anerkannt werden.

Bei Sportvereinsmitgliedern ohne Startpass sind nur die Sanktionierungsmöglichkeiten bei Satzungsverstößen in der Praxis schwieriger.
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