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Wegen der Auswirkung von Sperren einfach mal SpO E6 folgende lesen... Ab Beginn des Verfahrens darf man nicht mehr starten.
Zusätzlich wäre Abschnitt D2 hilfreich. Man kann auch aus anderen Gründen gesperrt werden (E.6.2).
Das betrifft natürlich auch vordringlich die Startpassinhaber und Tageslizenzler.
Das heißt aber auch, dass ein Veranstalter ohne sportrechtliche Genehmigung sich diesem ganz entzieht, bzw. die Sportler, die dort starten sich diesem entziehen.
Dann könnte man am Tegernsee schön unsportlich sein, so dass man unter normalen Umständen gesperrt würde, aber anschließend weiter im DTU-Zirkus und auf anderen "freien" Veranstaltungen mitmischen (und umgekehrt)
Ich finde nicht, dass das im Sinne der Sportler ist.
(Ich würde jetzt aber auch nicht empfehlen, unter diesen Umständen, alle Lizenzstarter herauszufinden und zu sperren.)
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