Zitat:
Zitat von tomcat
Anscheinend eben nicht wirklich. Es scheint wahrscheinlich, dass z.B. bestehende private Haftpflichtversicherungen für einen nicht genehmigten Wettkampf NICHT gelten, d.h. bei einem Unfall nicht haften. Während Versicherungen einen Unfall bei der privaten Radl-Ausfahrt wohl übernehmen, tun sie das bei einem ungenehmigten Wettkampf wohl nicht (siehe weiter oben das Bsp. mit dem Auto und dem Privatrennen auf dem Nürburgring): Man bleibt auf seinen Kosten sitzen. (siehe Posts im Thread weiter oben).
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Geht es da um die behördliche Genehmigung oder um die sportrechtliche Genehmigung. Ich nehme mal an, dass ein größerer Triathlon ohne behördliche Genehmigung nicht durchführbar ist.
Matthias