Zitat:
Zitat von gollrich
so wie im kompletten restlichen Leben auch ....
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Anscheinend eben nicht wirklich. Es scheint wahrscheinlich, dass z.B. bestehende private Haftpflichtversicherungen für einen nicht genehmigten Wettkampf NICHT gelten, d.h. bei einem Unfall nicht haften. Während Versicherungen einen Unfall bei der privaten Radl-Ausfahrt wohl übernehmen, tun sie das bei einem ungenehmigten Wettkampf wohl nicht (siehe weiter oben das Bsp. mit dem Auto und dem Privatrennen auf dem Nürburgring). Dann geht eben die "Battle" los: Man bleibt auf seinen Kosten sitzen, kann mit dem Veranstalter diskutieren, ob der nicht doch trotz Haftungsauschluss haftet etc ... (siehe Posts im Thread weiter oben).