Zitat:
Zitat von alessandro_gato
Oder Alternative: Rechte der Sportler stärken.
Sprich ist eine Veranstaltung nicht genehmigt und droht deswegen Sperre. Sollte der Sportler das Recht haben sein Geld vom Veranstalter zurückzubekommen.
Wie äußert sich der Verband dazu ?
Ich meine die Sportler im kalten Regen stehen zu lassen: Alternative "Geld weg" oder "Sperre" ist ja auch nicht schön
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Selbstverständlich hat ein Startpassinhaber., der aufgrund der fehlenden sportrechtlichen Genehmigung und der deshalb drohenden Wettkampfsperre am WE nicht startet das Recht, sein bereits gezahltes Startgeld zurück zu fordern.
Das ergibt sich daraus, dass der Organisator diesbezüglich in der Ausschreibung nicht seinen Informationspflichten gegenüber potenziellen Startern nachgekommen ist.
Von diesem Recht haben auch schon zahlreiche Sportler Gebruach gemacht.
Zurückfordern muss das Geld natürlich der sportler selbst. Ein Sportverband ist schließlich kein Inkassobüro.
