Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Die Teilnahme eines Startpassinhabers an einer nicht genehmigten Veranstaltung wird mit einer Wettkampfsperre von bis zu 9 Monaten geahndet.
Sportordnung ( PDF), Abschnitt D2, Ziffer e.
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aha. danke.
das heisst also konkret, dass in meinem Fall der BTV mir vorschreibt, was ich in meiner Freizeit mache. seltsam.