Zitat:
Zitat von amontecc
Ist ja schön und gut.
Für meine Autotür würden 50cm definitiv nicht reichen. Auf dem Radweg, der vor unserem Haus lang führt, kann man keine 50cm Abstand zu den parkenden Autos einhalten. Dann müsste man auf dem BürgerInnen-Steig fahren. Auf jeden Fall reicht meine Autotür über den gesamten Radweg hinweg, wenn sie auf ist.
Aus Sicht der Autoinsassen ist das ja toll. Wenn ein anderer eventuell Mitschuld hat, kann ich das in Kauf nehmen? Wohl nicht. Ich persönlich will ja als Autoinsasse auch den anderen Teil der Schuld nicht haben.
Also bleibt, wenn man sorgfältig ist, nur übrig sich besonders zu vergewissern, ob einer kommt. Wenn das auf einem der Plätze nicht geht, darf dort halt nicht die Tür auf gemacht werden.
Das hilft natürlich niemandem.
An sich ist es fahrlässig, überhaupt auf so einem Radweg zu fahren.
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"Trottoir" ist neutral, pc und kürzer.
Nö, nach der Rspr darf der Insasse die Tür so weit aufmachen, dass er rausschauen kann. Daher die 50 cm Abstand. Steht der Insasse in der geöffneten Tür, geh ich mal davon aus, dass sich die Frage des Abstands nicht stellt, allenfalls noch, ob die Tür nicht schon auf war und der Radler aus Unaufmerksamkeit reingerauscht ist.
Wenn der Radweg so schmal ist, kannste ja die Entwidmung beantragen. Hab mir das für manche Stellen in Bonn schon ernsthaft überlegt.
Ich find's (wie Du wohl auch) nicht "schön und gut", weil sich die Anforderungen der Rspr an einigen Stellen nicht umsetzen lassen. Nicht in der Theorie und erst recht nicht in der Praxis, weil die baulichen Voraussetzungen nicht gegeben sind, 3 Fußgänger nebeneinander gehen müssen und so einer aufm Radweg geht usw.