Zitat:
Zitat von longtrousers
Also Tegernseeer Triathlon ist auch versichert 
|
Nein! Weil die ARAG-Sportversicherung "satzungsgemäßes Verhalten" voraussetzt. Die Teilnahme an einer sportrechtlich ungenehmigten Veranstaltung ist keine private Sportausübung, sondern ein Verstoß gegen die Sportordnung und damit entfällt die Leistungspflicht einer BLSV-gebundenen Versicherung.
Das gilt im übrigen für DTU-Startpassinhaber genauso wie für Nicht-Startpassinhaber, die aber Mitglied eines Sportvereins sind. Ob teilnehmende Sportler seitens des Verbandes sanktioniert werden, ist noch nicht entschieden, denn eigentlich wollen wir nicht primär die Sportler für ein Fehlverhalten des Organisators bestrafen, aber grundsätzlich sieht die Sportordnung die Möglichkeit von Sanktionen von Sportlern, die bei derartigen Veranstaltungen starten, in Form von befristeten Sperren vor.
In NRW kam es vor einigen Jahren wegen derselben Problematik tatsächlich zu einer Reihe von Sperren betroffener Athleten.