Zitat:
Zitat von tomcat
Sorry jetzt noch mal für mich Dummie: welche Problematik besteht für mich als teilnehmender Breitensportler?
- nicht konsequentes und offizielles Einhalten der Regeln der DTU wg. Fehlen von Kampfrichtern oder nicht gut ausgebildeten Kampfrichtern. (Finde ich schlimm, wenn z.B. Einsteiger die Drafting-Problematik gar nicht erfahren.)
- Erlischt mein Versicherungsschutz (für Schäden an Fremden und eigene Krankenversicherung)?
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Einen Überblick über die ARAG-Sportversicherung gibt es hier:
http://www.blsv.de/blsv/vereinsservi...sicherung.html
Die ARAG-Sportversicherung greift bei "satzungsgemäßem Sportbetrieb", also bei jeder ordentlich beantragten und genehmigten Veranstaltung (beim Tegernseetriathlon 2014 also nicht) und umfasst Haftpflicht, Unfall-, Rechtsschutz- und Krankenversicherungsschutz.
Um deinen Krankenversicherungsschutz brauchst du dir keine Sorgen machen: die gesetzliche Krankenversicherung zahlt (aktuell) auch bei grob fahrlässigem Verhalten also auch bei erlittenen Schäden bei einer ungenehmigten Veranstaltung. Bei privaten Krankenversicherungen könnte es aber u.U. schon Probleme geben.
Ob Haftpflichtschäden abgedeckt sind, hängt davon ab, ob du eine private Haftpflichtversicherung hast und wie dort die genauen Versicherungsbedingungen sind. Durchaus möglich also, dass du auf Schäden, die du anderen zufügst (.z.B. im Falle eines von dir beim Radfahren im Wettkampf verursachten Sturzes) sitzenbleibst und den entstandenen Sachschaden selbst begleichen musst bzw. Schmerzensgeld aus eigener Tasche bezahlen musst.
Umgekehrt hängt es, wenn dir jemand (anderer Sportler oder Helfer) im Wettkampf schuldhaft einen Personen- oder materiellen Schaden zufügt, von dessen privatem Haftpflichtschutz (und dessen kleingedruckten Versicherungsbedingungen) bzw. falls keine private Haftpflicht vorhanden von dessen Vermögensverhätnissen ab, ob du Aussicht auf Entschädigung hast.
Hier würde ich stark vermuten, dass private Haftpflicht- (ebenso wie auch private Unfallversicherungen) eine Leistungspflicht ablehnen würden, da du mit der freiwilligen Wettkampfteilnahme eine potenziell unfallträchtige Situation bewusst in Kauf genommen hast.