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Zitat von alpinerunner
Hi,
ich habe das Schreiben auch bekommen und habe da 2 grundsätzliche Fragen. Es steht darin, dass es sich
"um eine sportrechtlich NICHT genehmigte Veranstaltung"
handelt.
1. Wenn der BTV oder die DTU also bei einem Triathlon nicht zustimmen, ist das ganze "sportrechtlich" nicht genehmigt??? Laut Webseite Tegernsee scheint der Triathlon ja alle Genehmigungen und Strassensperren zu haben (Sie scheinen ja sogar ihre eigenen Kampfrichter zu stellen). Ich würde also sagen, dass das ganze "BTV bzw. DTU - rechtlich" nicht genehmigt ist, was ja schon was ganz anderes ist!
2. Muss ein Triathlet mit DTU Startpass oder als Mitglied in einem Verein, der dem BTV angeschlossen ist, wenn er bei einem Event startet, das ausserhalb des BTV läuft, mit einer Sperre und/oder Vereinsausschluss rechnen? Das wären ja schon ganz schöne Knebelverträge, die Triathleten da eingehen müssen, nur um ihrem Hobby etwas organisierter nachgehen zu können.
Viele Grüße
Alpinerunner
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zu 1: das sportrechtliche hat nichts mit der behördlichen Genehmigung zu tun
zu 2: ja, muss der Athlet. Das ist kein Knebelvertrag, man darf sich nicht überall die Rosinen rauspicken, entweder STartpass mit all seinen Nachteilen oder gar keinen Startpass beantragen. Annehmlichkeiten von beiden, geht nicht.