Zitat:
Zitat von Hafu
Die Veranstalterordnung der DTU ist kein Gesetz, aber die Legitimität von Veranstalterabgaben an die Verbände und das Monopol der Verbände ist seit vergangenem Jahr vom Oberlandesgericht Düsseldorf nach einem jahrelangen Rechtsstreit bestätigt worden:
http://www.nrwtv.de/files/Beschluss_OLG_Ddorf.pdf
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Bezweifel' ich ja nicht und ich finde die Abgaben ja auch sinnvoll. Mein Kommentar war rein auf den Wortlaut des Paragraphen bezogen, den Kasrwatzmuff genannt hat, der so interpretiert werden könnte, dass die DTU anderen prinzipiell verbieten kann, ihre Wettkämpfe "Triathlon", "Duathlon" etc. zu nennen. Das wird denke ich wohl nicht funktionieren.
Unabhängig davon natürlich sehr schade, dass eine in der Vergangenheit doch recht beliebte Veranstaltung mit einem solchen Verhalten seitens des Veranstalters runtergewirtschaftet wird. Sieht gerade nicht so rosig aus für die Triathlonwettkämpfe in der Region Tegernsee/Schliersee

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Matthias