OK, ich werde also aufpassen und auf Öllaster achten.
Was ist aber, wenn ich als Zuschauer beim Zujubeln aus Versehen das Ziel umreiße und dadurch den Öllaster in den See werfe?
Schon klar – es kommt schon auf meinen Versicherungsschutz an.
Und das hier ist auch klar (aus den Teilnahmebedingungen): „Die Veranstalter oder deren Vertreter und Beauftragte haften nicht für Schäden oder Verletzungen jeder Art, die durch die Teilnahme am Tegernsee Triathlon und an den Rahmenveranstaltungen entstehen können, es sei denn, dass sie durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.“
Aber: Gibt es beim Öllaster-in-den-See-werfen-Szenario einen versicherungsrechtlichen Unterschied, ob ich teilnehme oder nicht?
Was ich meine: Stehe ich als teilnehmender Nicht-Startpassinhaber mit einem Bein im Knast? Muss ich also z.B. damit rechnen, die medizinische Behandlung bei Unfall selber bezahlen zu müssen, weil es keine „offizielle Triathlon-Veranstaltung“ ist?
VG
tomcat