Zitat:
Zitat von Joerg aus Hattingen
...Und ursprünglich ging es nur darum, dass ein Gericht ein Mithaftung einer Radfahrerin ablehnte.
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Was ich auch juristisch vollkommen richtig finde.
Ein "vielleicht wäre die Verletzung weniger schlimm" rechtfertigt keine juristische Mithaftung. Wenn das "vielleicht..." tatsächlich zutrifft, sage ich trotzdem´, sie ist selber schuld, aber das muß sie allein mit sich selbst ausmachen, nicht mit dem Gericht.