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Tegernsee-Triathlon
Hi,
ich habe gerade folgende Nachricht von unserem Verein bekommen:
Wichtige Informationen zum
TEGERNSEE TRIATHLON 2014
KUHSEE-Triathlon 2014 in Friedberg
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,
Der Tegernsee Triathlon hat für 2014 keine Genehmigung seitens des BTV, Bezirk Oberbayern, beantragt. Trotz monatelanger, intensiver Abstimmungen zwischen dem Tegernseer Cheforganisator, dem BTV-Vizepräsidenten und dem Bezirk Oberbayern lehnte der Ausrichter eine Zusammenarbeit zwischen Verband und dem Tegernseer Organisations-Team ab. Der BTV und der Bezirk Oberbayern bedauern dies.
Beim Tegernseer Triathlon am 6. Juli 2014 und beim Kuhsee-Triathlon am 27.07.2014 handelt es sich somit um eine sportrechtlich
NICHT genehmigte Veranstaltung.
Was heißt das für die Teilnehmer?
1. Die DTU Startpassinhaber, die beim Tegernseer Triathlon starten, haben über Ihren Startpass keinen Versicherungsschutz.
2. Auch nicht Startpassinhaber, die mit ansonsten mit dem Erwerb einer Tageslizenz das Startrecht erwerben, sind ebenso nicht versichert durch den BTV/DTU, da beim Tegernsee Triathlon keine Tageslizenz erworben werben kann.
3. Es sind beim Tegernsee Triathlon keine lizenzierten Kampfrichter von BTV anwesend, die den gesamten Wettkampf überwachen und für die Einhaltung der Regeln verantwortlich sind. Ein Einspruch nach der DTU- Sportordnung ist nicht möglich.
4. Sperre von Athleten: DTU Startpassinhaber, die bei einer sportrechtlich nicht genehmigten Veranstaltung teilnehmen, können für die Dauer von bis zu 9 Monaten gesperrt werden, das heißt, dass ihr DTU –Startpass entzogen werden kann (siehe DTU-Sportordnung § E6). Sie verlieren in diesem Zeitraum auch alle damit verbundenen sonstigen Berechtigungen (Kaderzugehörigkeit usw.)
Gruss,
Jens
P.S.: In der Region scheint so einiges schiefzugehen (siehe auch Schlierseetriathlon oder Zugspitzlauf).
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