Zitat:
Zitat von tandem65
Nein wird es nicht.
Du bestätigst gerade meine Aussage!
Es wird vor allen Dingen behauptet daß Schutzwirkung überbewertet wird. Vor allen Dingen geht es darum ob ein Helm pflicht eine positive Wirkung hat so daß aufgrund der Pflicht eine Mithaftung im Schadensfall begründet werden kann.
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Doch, denn die Frage der Mithaftung ist seit #1 abgekaspert. Blöd, dass das Feindbild weg ist, ne?
Und für die Frage der Mithaftung im Ausnahmefall isses offen.
Zitat:
Zitat von tandem65
Auf Spielgeräten am Helm erhängt. Wie viele tote Kinder benötigst Du? Willst Du daß ich Dir Quellen suche? Lidl kann das besser als ich. 
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Ich bedauere diese Kinder. Aber gib mal Quellen und nen Nachweis, wegen der Esotherik.
Wie sieht's eigentlich mit Personen >12 aus? Die klettern ja selten, insbesondere mit Helm. Was spricht denn da gegen eine Helmnutzung, zumal er ja ne Schutzwirkung hat, auch wenn diese überbewertet wird.