Zitat:
Zitat von Rhing
Genau, das glaubst Du. Andere glauben was anderes.
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Du als Rechtsanwalt solltest wissen:
Für ein Verbot (nämlich des unbehelmten Radfahrens) braucht es vernünftige Gründe, an die noch weitere Kriterien geknüpft werden, um gegen ein Verbot zu sein braucht es zunächst keine Gründe!
Es ist absurd, einen Beleg für die Nichtwirksamkeit oder Schädlichkeit eines Verbotes zu fordern.