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Ok, ich kenn die Neopflicht in der dtu Ordnung nur für jugendliche B. Bei allen anderen herrscht meines Wissens keine offizielle Neopflicht bei irgendeiner Temperatur. So war es zumindest noch vor 2-3 Jahren. Das ist wohl von Veranstalter abhängig. Nur würde mich mal interessieren, wie da die Gesetzeslage ist. Bei 18 Grad eine Neopflicht halte ich für total ubertrieben, zumindest bis zur Mitteldistanz. Soll doch jeder selber entscheiden. Bei der OD in Kallmünz hatte die Naab 18,3 Grad und es sind etliche sowohl auf OD als auch auf SD ohne geschwommen.
Sonst kenne ich nur noch die Regel, dass das Schwimmen unter 14 Grad abgesagt werden kann. Aber ich bin da anscheinend auch nicht so firm. Vll. Kann mal jmd. den entsprechenden Passus aus der Sportordnung posten, wenn er das zur Hand hat.
Um aber auf die ursprüngliche Frage zurück zukommen:
Ich finde Neo über 18 Grad nicht unbedingt notwendig, kommt auf das Kälteempfinden an. Brustschwimmen mit Neo ist tatsächlich schwierig, demnach wäre so ein Shorty evtl. Eine Option. Würde da aber an deiner Stelle nicht allzu viel investieren.
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"Die Grenzen deiner Gedanken, sind die Grenzen deines Erfolges."
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