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Gewährleistungsrecht
Was die Beweislast betrifft so liegt die Beweislast im Gewährleistungsrecht in den ersten sechs Monaten nach Übergang der Kaufsache beim Verkäufer er muss also beweisen dass der Schaden nicht schon vorhanden war....was natürlich etwas schwierig . ist es doch ok wenn er den Rahmen umtauscht.
Geändert von sternchen07 (19.06.2014 um 15:04 Uhr).
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