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Alt 19.06.2014, 07:59   #1
Kay H.
Szenekenner
 
Benutzerbild von Kay H.
 
Registriert seit: 01.07.2011
Ort: Eislingen
Beiträge: 641
TT-Kauf: Gewährleistung- und Nachbesserungsanspruch

Jetzt ist mal wieder Expertenwissen gefragt

Ein Vereinskamerad hat sich ein neues BMC TM01 (Bj. 2014) zugelegt. Als er zum Training mit seinem neuen Renner kam, ist uns ein Kratzer aufgefallen. Er beteuert, dass er nicht von ihm ist. Glauben wir ihm (einfach) mal.

Als er den Kratzer bei seinem Laden (jetzt nicht mehr des Vertrauens) reklamierte, hatte er (nach 1 Woche) 3 Möglichkeiten bekommen:

1. Neuer Rahmen
2. alten Rahmen lackieren (auch erst in der Off-Session)
3. 200€ Ausgleich (in Form von BMC-Kleidung)

Noch als Hinweis. BMC direkt fühlte sich nicht verantwortlich, da der Händler sofort hätte reklamieren müssen, falls der Kratzer schon ab Werk gewesen wäre.

Aber was haltet Ihr nun vom Händler? Ist das Korrekt. Klar der neue Rahmen ist sicherlich fair. Aber die 200€ Warenwert als Ausgleich kommt mir schon ein wenig als "Verarsche" rüber. Wenn man bedenkt, dass der Rahmen ca. 4600€ wert hat und der Händler mind. 50% dran hat. Ich würde mich bei Punkt 3. "über den Tisch gezogen vorkommen".

Er findet den Kratzer nicht schlimm, wäre ihm selber auch nicht aufgefallen ... zumal da jemand mit Eding drüber ging (siehe Bilder) ... er war es (laut seinen Angaben) nicht. Sieht man kaum und ist auch nicht tief. Darum spekuliert er eher auf einen Geldausgleich, welcher so noch nicht angesprochen wurde.

Oder was meint Ihr?
Kay H. ist offline   Mit Zitat antworten