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Auf dem Rennrad bei einer Trainingsfahrt käme sehr wahrscheinlich etwas anderes raus. Das Gericht sagt ja, "dies wäre hier zu bejahen, wenn das Tragen von Schutzhelmen zur Unfallzeit nach allgemeinem Verkehrsbewusstsein zum eigenen Schutz erforderlich und zumutbar gewesen wäre."
Daher käme neben der von Hafu schon erwähnten Quote von deutlich über 50 % sicher auch noch hinzu, daß in Wettkämpfen und bei RTF ja überall Helmpflicht besteht. Man könnte das Bewußtsein, daß beim Sport ein ein Helm zu tragen ist, als verbreitet und allgemein anerkannt bezeichnen.
Ich hoffe doch, daß vor der Einführung einer Helmpflicht, die ja momentan gar nicht im Raume steht, die Radhelme mal nach vernünftigen Kriterien getestet werden, wie es bei Auto-Crashtests oder Motorrädern üblich ist. Also bitte nicht irgendwelche netten Besserwisser, die eine Melone mit Helm fallen lassen, sondern ein Dummy, der mit 30 km/h gegen eine Wand oder ein Auto brezelt.
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live unscared
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