Zitat:
Zitat von Thorsten
Bezüglich Bekleidung steht doch auch nicht groß mehr drin als Badehose beim Schwimmen und Oberkörperbekleidung beim Radfahren und Laufen. Sowas wie die 15cm-Regel ist doch schon lange wieder rausgeflogen.
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Ist zwar ein wenig OT, aber noch mal zur Bekleidung. Darf ich jetzt bei Neoverbot mit Calfs, Ärmlingen bzw. mit eine Einteiler bzw. Tritop welches über die Schulter geht schwimmen? Nach DTU Sportordnung nicht erwähnt, nach ITU, CH, UK verboten. Was darf ich jetzt? Die einen Sagen Ja, die anderen Nein?
Ich bin eher dafür was erlaubt ist oder was explizit verboten ist festgeschrieben wird, dann ist gibt es aus meiner Sicht weniger Diskussionen. Natürlich muss das Reglement dann auch sicher und sauber formuliert werden, denn sonst kann es sehr schnell wieder ausgehebelt werden.
Ein schon fast lustiges Beispiel habe ich genau zum Thema Reglementformulierung im Schweizer Reglement im Bereich - Anhang Liste Regelverstöße gefunden:
"Während eines Rennens, bei dem der Neoprenanzug untersagt ist, ein Kleidungsstück tragen, das die Arme unterhalb der Schultern und die Beine unterhalb der Knie bedeckt." Ist jetzt Schwimmen gemeint oder auch Rad oder Lauf? Falls man es ganz genau nimmt dürfte man dann z.B. keine Regenjacke zum Radfahren anziehen oder keine Kompressionsstrümpfe zum Laufen.
OK, ich mag da fast ein wenig pingelig sein. Ist wahrscheinlich berufsbedingt, da ich viel mit Normen und Vorschriften zu tun habe!