Zitat:
Zitat von Rhing
Das war "nur" die Presseerklärung. Den Urteilstext habe ich nicht. Da könnte das Gericht aber z.B. auf die Wettkampfbestimmungen abstellen, die ja das Tragen eines Radhelms vorschreiben. Damit ließe sich dann begründen, dass das Tragen des Helms im sportlichen Bereich allgemein anerkannt ist.
Ich geh davon aus, dass ne Einzelfallprüfung sowieso im Einzelfall erfolgen muss, wenn man zu einer Mithaftung kommt. Ist die Hand gebrochen, ist der Helm natürlich irrelevant, denn den Unfall selbst kann der Helm natürlich nicht verhindern. Ist aber natürlich alles Konjunktiv.
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Das ist klar, Helm ist ja passive Sicherheit.
Geht aber auch nicht um Verursachung bzw. Verhindern eines Unfall sondern um die Frage der möglichen Kausalität zwischen Helm ja / nein und Verletzungsmuster.
Und das wäre in deinem Beispiel mit der Hand halt nicht gegeben.