Die Entscheidung ist gefallen:
Radfahrer haben auch ohne Helm vollen Anspruch auf Schadensersatz
Zitat:
Der BGH hob dieses Urteil nun auf und sprach der Radfahrerin vollen Schadensersatz zu. Das Tragen eines Schutzhelms sei für Radfahrer schließlich nicht vorgeschrieben. Auch habe es im Unfalljahr 2011 nicht dem "allgemeinen Verkehrsbewusstsein" entsprochen, dass ein Fahrradhelm "zum eigenen Schutz erforderlich und zumutbar gewesen wäre". 2011 hätten innerorts nur elf Prozent der Radfahrer einen Helm getragen.
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Heißt das jetzt, wenn die Helmquote höher gewesen wäre bzw. wenn sich allgemein die Meinung durchsetzt, dass ein Helm sicherer ist, wäre das Urteil anders ausgefallen?
Matthias