Zitat:
Zitat von Thorsten
Nach SpO D.1 (4): "Muss eine der Strecken aus unvermeidlichen Gründen verlassen werden, so ist der Wettkampf - ausgenommen, der Teilnehmer gibt auf - an der gleichen Stelle fortzusetzen."
Bleibt die Frage, ob das "unvermeidlich" war, dann wäre es gar nicht zu ahnden gewesen. Nach E.2 hätte das auch mit einer Verwarnung geahndet werden können, sofern dahinter eher "Deppertheit" als "Kalkül zum Abkürzen" stand. Der Zeitvorteil hätte sich durch das Zurückfahren ganz allein ins Gegenteil verkehrt
Dass man deswegen disqualifiziert werden muss, steht meiner Kenntnis nach nirgends in der Sportordnung. Könntest du da mal eine Quelle nennen (außer "schwerwiegend" nach E.4)?
Als KR sollte man IMMER eine Grundlage haben, auf Grund der man eine disziplinarische Maßnahme ausspricht. Meinung, Ansicht und Gerechtigkeitsgefühl sind da fehl am Platz.
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Ganz recht!
Aus meiner Sicht wird ohnehin von vielen KR zuviel disqualifiziert. Ein Kampfrichter sollte idealerweise aus dem aktiven Sport kommen, um aus eigener Anschauung zu wissen unter welcher extremen Anspannung man als Athlet oft steht und wie schwierig bei hohem Puls die scheinbar einfachsten Dinge (wie das Erkennen von strechenmarkierungen) sein können.
Deshalb gehört es für mich auch zu den absoluten Basics bei der Streckenbeschilderung die Strecke so idiotensicher abzusperren/ auszuschildern/ zu markieren, dass Verfahren/ Verlaufen nach menschlichem Ermessen auszuschließen ist.
Wir handhaben das auch bei dem von unserem Verein organisierten Wettkampf so. Leider stelle ich gelegentlich fest, dass andere Veranstalter hierfür nicht dieselbe Sorgfalt aufwenden (Beispiel: 2. Bundesligarennen in Nürnberg vor zwei Wochen: in einem 50-Mann-Feld von erfahrenen Bundesliga-Athleten verlaufen sich insgesamt 3 Athleten und angeblich sind natürlich nur die Athleten allein schuldig..

.)