Zitat:
Zitat von matwot
Da auch unsere TT-Maschinen nicht als Kraft-Fahrzeuge zugelassen sind, müssen wir uns an die allgemeinen 50 km/h Begrenzungen nach dem Ortschild nicht halten (gilt so z.B. auch für Pferdefuhrwerke).
Spezielle 50 oder 30 km/h Schilder (die runden) gelten wiederum für alle Verkehrsteilnehmer, also auch für Radfahrer.
Alles klar?
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Siehe auch #30
@Hugo: Im entsprechenden Paragraphen (41) steht: ...so gilt das für Fahrzeuge aller Art.