Zitat:
Zitat von -MAtRiX-
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Werde auf jeden Fall mir einen Rechtsanwalt suchen, damit dieser alles klären kann.
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Zunächst mal gute Besserung!!
Bzgl. RA:
Er / Sie wird dir alle Fragen beantworten können.
Die Mandatierung sollte zeitnah erfolgen.
Du wirst ja auch von der Polizei angeschrieben werden. Und da geht es ja auch immerhin um ein Körperverletzungsdelikt, was ja dann auch an die Staatsanwaltschaft gehen wird.
RA wird Akteneinsicht beantragen, in deinem Namen eine Einlassung zur Sache verfassen und was den Schadensersatz angeht diesen dem Grunde nach gelten machen und später auch detailliert beziffern.
Wenn bereits 100%ig feststeht, dass RA beauftragt wird dann sollten auch vorab keine eigenen Einlassungen oder Forderungsschreiben verfasst werden. Daher mein Hinweis zur Eile bzgl. Mandatierung.
Aber vorab als Info: ja, wie schon vorab mehrfach geschrieben wird bzgl. des Sachschadens Zeitwert ersetzt werden, nicht Neuwert. Müsste schon ein niegelnagelneues Rad sein wenn die Gegenseite Neuwert ersetzen würde.