Zitat:
Zitat von Nobodyknows
Es geht hier nicht "nur" um Datenschutz. Es geht um die Verfassung und es geht um Grundrechte.
Und die These, dass Datenschutz staatliche Arbeit behindert ist vollkommen abwegig (auch wenn mit dem Totschlagargument "Sicherheit" versucht wird die Sache zu "drehen"). Ein Staat der den Datenschutz als Behinderung ansieht, stellt sich gegen das Grundgesetz und dann...falls noch nicht alle Bürger durch Brot und Spiele und andere Ablenkungen vollkommen sediert sind, könnten Menschen die ein solchen Staat nicht wollen den Art 20 GG und dessen Absatz 4 bemühen. Und dann ist hier aber richtig Achterbahn.
Eine automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen ...greift... in den Schutzbereich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) ein.
Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht...bvr207405.html
Dein Beispiel 1 scheint daher sehr theoretisch...
" Die automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen darf nicht anlasslos erfolgen oder flächendeckend durchgeführt werden."
Nochmals aus o. g. Urteil
"[i] 3) Die Daten nach § 7 Absatz 2 Satz 1 sind unverzüglich zu löschen 1.) sobald feststeht, dass die Maut entrichtet worden ist und ein Mauterstattungsverlangen nicht zulässig ist oder ein Mauterstattungsverlangen nicht fristgerecht gestellt worden ist..."
http://www.gesetze-im-internet.de/bfstrmg/__9.html
Den kleinen Exkurs, warum die Polizei bei vielen Bürgern nicht so angesehen ist erspare ich uns beiden.
Gruß
N. 
|
Moin Moin!
Sehr gute und differenzierte Postings von Dir.
Daher meine uneingeschränkte Zustimmung.
Zum ersparten Exkurs:
http://www.spiegel.de/sport/sonst/ne...-a-970885.html
Heinrich