Aber da du ja anscheinend fit im Verfassungsrecht bist, weißt du auch dass alle Grundrechte bis auf die Menschenwürde unter verschiedenen Voraussetzungen eingeschränkt werden darf.
Fall 1 ist genau so passiert. Das hat nichts mit Theorie zu tun. Pi mal Daumen 7 Jahre her. Das Verbot der automatisierten Datenerfassung hat im Prinzip nur Eselsbrücken zur Folge.
Und das Recht auf informelle Selbstbestimmung wird ja auch immer nur vorgeschoben, wenns gegen den Staat geht, der ja nun mit Sicherheit deutlich weniger Schindluder mit diesen Daten treibt, als viele Privatunternehmen, die deutlich mehr Interesse haben Daten zu erheben und auszuwerten.
Also ich kann für mein Umwelt sprechen, wenn ich sage, dass die Polizei überhaupt kein Interesse an Bewegungsprofilen von Unverdächtigen oder sonst irgendwas hat. Und spätestens im Status des Verdächtigen, darf die Polizei eh die erforderlichen Daten erheben, speichern und auswerten.
Problem gerade bei grundsätzlich richtungsweisenden Bestimmungen ist für mich, dass damit 10% Schindluder abgewendet wird, dabei leider 90% der sinnvollen Anwendungen aber direkt mit verboten werden, weil unser Gesetzgeber entweder entsprechend unbestimmt formuliert, oder kein Interesse daran hat.
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
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