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Zitat von qbz
D.h. eben nur im Falle einer gesicherten Misshandlungsdiagnose. Dazu soll aber die DB gerade beitragen, durch die Zusammenführung einzelner Diagnosen, die für sich einzeln betrachtet auch den Schluss zulassen, dass die vorgestellte Verletzung so verursacht wurde, wie es die Eltern sagen, d.h. Sturz, Unfall etc. . Bei blossem Verdacht ist eine Weitergabe IMHO nicht erlaubt.
Möglicherweise käme ein 2jähriges, beim Arzt schüchternes Kind in die DB RISKID, wenn es mit dem Dreirad gestürzt ist, eine Kopfplatzwunde davon trägt, und die Eltern zufällig den Kindarzt wechseln, was heute IMHO nicht legal ist und nur mit Einwilligung der Eltern (Entbindung von der Schweigepflicht) geht. (oder eben mit einer gesetzlichen Änderung, was auf der Website gefordert wird)
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Prinzipiell ist diese Überlegung, alle Fälle zu sammeln, nicht verkehrt. Auf der anderen Seite kommt man da schnell auf die Problematik wie bei der Vorratsdatenspeicherung, wo man schnell mal "versehentlich" kriminalisiert werden kann.
Ich bin mir gerade nicht sicher, ob nicht allein der Verdacht ausreichend ist, die Schweigepflicht zu verletzen, werde mich mal schlau machen.
Ich bin im Übrigen ein Befürworter der "gläsernen Patientenkarte", wo alle ärztlichen Dokumente hinterlegt sind. Datenschützer sehen das natürlich anders. Wirtschaftlich gesehen kann man dadurch aber das sehr kostenintensive Ärzte-Hopping und zahlreiche Doppeluntersuchungen vermeiden.
Edit: Grad gefunden:
http://www.laek-thueringen.de/wcms/D...chweigepflicht