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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Ärztliche Schweigepflicht bei Kindesmisshandlung
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Alt 21.05.2014, 09:34   #20
Nobodyknows
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Registriert seit: 10.06.2009
Beiträge: 5.824
Zitat:
Zitat von Mikala Beitrag anzeigen
...Wir müssen uns viel öfter fragen, warum ist das Kind in der Schule so ruhig oder verhaltensauffällig oder warum hat das Kind eine Eßstörung...
100 Prozent Zustimmung!

Zitat:
Zitat von Mikala Beitrag anzeigen
Ein drei-jähriges Kind wird zurück in die Familie gegeben, obwohl eine Anzeige eines Mediziners vorlag.
Der Vater hat das Kind tot geprügelt.
Eine Tragödie!
Aber was hätte RISKID in diesem Fall gebracht? Es gab ja bereits eine Anzeige eines Medizners.

Das du meinen Vergleich daneben findest ist o.k. Aber in einem kurzem Artikel verwendet der BDK ziemlich "starke" Sprüche wie: "...Der Gesetzgeber weigert sich aber weiterhin beharrlich unter dem Deckmantel des Datenschutzes vor der Umsetzung."

Deckmantel? Wie bitte? Eher ein Schutz von Grundgesetz und Verfassung an dessen Aufweichung der BDK scheinbar "weiterhin beharrlich" arbeitet.

Abschließend: Es gibt Ausnahmen was die ärztliche Verschwiegenheitspflicht betrifft. Ein Arzt kann auch heute bei einem Verdacht aktiv werden.

Gruß
N.
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