Zitat:
Zitat von Keksi2012
Wie weise ich sowas nach?
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Hoffentlich wird nicht so argumentiert, wie bei DHL bei einer kaputten Sendung: Schadenersatz gibt es nur bei "fachgerechter Verpackung der Ware". Auf die Frage, was fachgerechte Verpackung ist, war die Antwort: wenn sie so gründlich ist, daß nichts kaputt geht

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In diesem Fall wäre das Rad gut abgeschlossen, wenn es nicht geklaut werden konnte...
Im Ernst: ich glaube, man sollte zumindest den Schlüssel zum Schloß vorweisen können, um die Qualität des Schlosses zu belegen; noch besser ist das aufgebrochene Schloß als Beleg, schätze ich. Jedesmal das abgeschlossene Rad zum Abschied fotografieren dürfte nicht zumutbar sein.