Auf Fahrerflucht steht eine Strafe von sieben Punkten in Flensburg und ein bis drei Monate Führerscheinentzug. Bei Schäden von über 1300 Euro kann ein Fahrverbot von bis zu zwölf Monaten und eine Geldbuße von einem Nettogehalt verhängt werden. Auch Versicherungsleistungen von der Kasko bis zur Rechtschutz stehen auf dem Spiel, da der Schadensverursacher mit der Fahrerflucht seiner mit der Versicherung vertraglich vereinbarten Aufklärungspflicht nicht nachkommt.
.... grad im Netz gefunden.
Auf so ne Strafe hätt ich keinen Bock. Ehrlich währt wie immer noch am längsten ...
