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In den meisten Fällen geht die Initiative eben nicht von der Gemeinde, Stadt oder so aus.
Normalerweise überlegt sich ein Verein z.B. einen Lauf anzubieten und holt sich die entsprechenden Gemehmigungen bei der Gemeinde ein. Dieses ist meiner Meinung nach nur eine Formalität, besonders wenn das Ganze schon einmal im gleichen Rahmen genehmigt wurde.
Dass die finale Genehmigung erst nach Öffnung der Anmeldephase erteilt wird, ist gang und gäbe. So ein Verfahren dauert seine Zeit und eventuelle Detail-Auflagen müssen ja auch kurzfristig festgelegt werden. Natürlich wüsste man aber recht früh, wenn wegen etwas wirklich gravierendem nicht genehmigt werden könnte.
Wenn ich den obigen Artikel richtig interpretiert habe, wollte dort jemand ebenso verfahren, wurde aber von der Gemeinde abgewiesen, da diese sich mit einem ähnlichen Event "selbstständig" gemacht hat.
Jetzt könnte er seinerseits gegen die Gemeinde auf Schadenersatz klagen.
Immerhin gibt es keinen Grund, warum nicht zwei "Volksläufe" zu verschiedenen Zeiten in der selben Stadt passieren. Das hilft den Teilnehmern aber nicht wirklich.
Da ich aber nur den obigen Artikel dazu kenne, ist das nur eine grobe Spekulation.
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