Zitat:
Zitat von Rhing
Bin kein Strafrechtler, aber schon ne Vermögensgefährdung kann ein Schaden iSd $ 263 StGB sein. Wenn also von Anfang an klar war, dass es keine Genehmigung gibt und diese auch nicht im Rechtsweg durchsetzbar war, spricht schon einiges für Betrug, der im Übrigen auch im Versuch strafbar ist.
Hinsichtlich "höhere Gewalt" gibt's im Sportbereich auf Veranstalterseite schon gehörige Mißverständnisse: Wenn eine Vertragspartei seine Leistung nicht bringen kann verliert den Anspruch auf die Gegenleistung, selbst wenn dies ohne Verschulden geschieht. Verschuldet er diese Unmöglichkeit, hat er obendrein Schadensersatz zu zahlen. Und das kann teuer werden. Wenn das hier wirklich vorhersehbar war, spricht auch schon viel für Verschulden.
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Danke für die Erläuterungen. Wenn ich das richtig verstehe, müsste, da keine Gegenleistung erbracht werden kann, also keine Veranstaltung stattfindet, in jedem Fall die Startgelder zurück gezahlt werden? Ausnahme höchsten bei "tatsächlicher" höherer Gewalt? Dagegen kann sich der Veranstalter aber vermutlich absichern, oder (Versicherung, Ausschlussklauseln)?
Zusätzlich zum Startgeld könnte aber dann, wenn die Geschichte so abgelaufen ist, wie's die Süddeutsche schreibt, Schadensersatz geltend gemacht werden?
Auf der Veranstalterhomepage klingt das ja eher so, als wäre es nicht abzusehen gewesen, dass die Genehmigung nicht erteilt wird, was mit dem Statement der Gemeinden aber nicht so ganz passt....
Mal schauen, ob's vor Gericht geht....
Matthias