Gerade auf sueddeutsche.de gelesen:
Abgesagtes Event - grosser Ärger um Zugspitzlauf
Kurz zusammengefasst:
Die Anmeldung war offen, obwohl keine Genehmigung für den Wettkampf vorlag und die zuständigen Behörden wohl auch weit im Vorfeld signalisiert haben, dass es keine geben wird. Der Veranstalter hat trotzdem fleißig Anmeldungen (und Startgelder) entgegengenommen, musste aber wegen der fehlenden Genehmigung den Wettkampf absagen. Nach seiner Ansicht höhere Gewalt, auf die er keinen Einfluss hatte, daher will er die bereits gezahlten Startgelder nicht zurückzahlen.
Ich gehe mal als rechtlicher Laie nicht davon aus, dass er damit durchkommt. Ich frage mich viel eher, ob sein Verhalten nicht schon als Betrug zu werten ist, da er seinen Lauf beworben hat und auch Geld eingesammelt hat, obwohl klar war, dass der Wettbewerb 2014 nicht mehr stattfinden kann.
Matthias