Die Verkehrsregeln gelten auch für Radfahrer. Die Rechtslage ist eindeutig. Warum die meisten dennoch ungeschoren davonkommen liegt daran, dass Radfahrer (wie Moppedfahrer auch) vorne halt kein Nummernschild haben.
Der einzige Unterschied zum motorisierten Verkehr ist der, dass man sich afaik nur an die runden Geschwindigkeitsschilder halten muss, denn:
Zitat:
Paragraph 3 StVO:
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.
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Ob das die Rennleitung allerdings auch so sieht? Im Zweifel zieht halt
Zitat:
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(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
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