Zitat:
Zitat von sebu
Eine Verwechslungsgefahr scheint ja aber nicht zu bestehen 
|
Wie schon geschrieben, mit dem Begriff wäre ich aus markenrechtlicher Sicht vorsichtig. Jack Wolfskin hat auch schon Hausfrauen verklagt, die
Kissen mit Katzenpfoten drauf verkauft haben.
Siehe z.B. die Definition in
Wikipedia:
Zitat:
Nach Auffassung des EuGH liegt Verwechslungsgefahr dann vor, wenn die angesprochenen Verkehrskreise glauben könnten, dass die betreffenden Waren oder Dienstleistungen aus demselben Unternehmen oder gegebenenfalls aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen.
|
Zitat:
Für die Verwechslungsgefahr kann es genügen, dass die angesprochenen Verkehrskreise Gefahr laufen, die einander gegenüberstehenden Kennzeichen infolge teilweiser Übereinstimmung gedanklich einem einzigen Inhaber zuzuordnen.
|
In o.g. Fall war z.B. JW der Ansicht, dass eine Katzenpfote zu nah an ihrer Marke Wolfstatze war.
Auch wenn hier jeder sagen würde: Klar, erkennt man, dass das keine Zipps sind, kann es trotzdem sein, dass es markenrechtlich zu nah am Original ist.
Matthias
Ist aber OT, und würde in allen Details zu weit ausufern....