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Alt 29.04.2014, 18:00   #459
massi
Szenekenner
 
Benutzerbild von massi
 
Registriert seit: 19.10.2006
Ort: Basel
Beiträge: 1.086
Zitat:
Zitat von Teuto Boy Beitrag anzeigen
Habs jetzt wiedergefunden, Punkt 3 in der Athlethenerklärung

http://www.inferno.ch/athleten-erklaerung,

die muss man bei der Anmeldung bestätigen

...wenn das nicht überprüft wird ist es wohl nur eine formelle Klausel, in Italien geht ohne Attest nix , da ist der Veranstalter in der Haftung.
Nein, wird nicht geprüft.
Es heisst ja auch "Athletenerklärung" und nicht "Ärtzliches Zeugnis".
DU sicherst dem Veranstalter damit zu, gesund zu sein und das notfalls auch belegen zu können. Den Beleg sehen, wollen Sie aber erst im Notfall. Dieser tritt wohl (für den Veranstalter) erst dann ein, wenn du zusammenklappst und Veranstalter dafür haftbar machen willst.

In Italien (und Frankreich) kenne ich das ebenfalls, aber auch nur dann, wenn du keine nationale Lizenz hast. Bei Triathlons für mich kein Problem, da Lizenz vorhanden. Da darf ich dann zusammenklappen wo immer mir danach ist.
Bei Marathons muss ich aber auch immer eine ärtztliche Bestätigung vorlegen, da ich keine Lizenz vom Leichtathletikverband vorweisen kann.

Freu dich, Inferno ist GEIL!
massi ist offline   Mit Zitat antworten