Zitat:
Zitat von Mikala
Natürlich kannst Du auch eine Patientenverfügung machen.
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...und eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung und ein Testament.
Denn sonst ist die unverheiratete Partnerin ziemlich gekniffen.
http://www.laek-rlp.de/patienten/patientenverfuegung/
Gruß
N.