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Alt 23.03.2014, 07:46   #5286
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von arist17 Beitrag anzeigen
Warum sagt sie nicht, welches NEM es konkret war?

Was sind denn "unabhängig nachbestellte Vergleichsproben"? Ist das die selbe Charge oder kann das auch eine andere sein?
Mit "unabhängig nachbestellt" meint Sachenbacher-Stehle wohl, dass nicht sie selbst oder jemand vom Verband (IOC, IBU) Methylhexanamin in einem Nahrungsergänzungsmittel nachgewiesen hat, sondern die entsprechenden Analysen durch die ermittelnde Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben wurden.

Methylhexanamin wurde in einem der bei Sachenbacher beschlagnahmten Präparaten, also höchstwahrscheinlich Präparaten derselben Charge nachgewiesen. Der Namen dieses Präparates ist der Staatsanwaltschaft mit Sicherheit bekannt, genauso wie auch Sachenbacher-Stehle ihn kennen dürfte.

Hier gibt es in der Welt ein paar unabhängige aktuelle Infos.

Wichtig für die Gesamtbetrachtung des Falles ist auch diese Aussage der ermittelnden Staatsanwaltschaft:
Zitat:
Das vormals gegen unbekannt geführte Verfahren läuft jetzt gegen eine Person, die dem privaten Trainerbereich der Zeugin Eva Stehle zuzuordnen ist, und drei weitere Beschuldigte, die im Verdacht stehen, für den Vertrieb des verfahrensgegenständlichen Präparats verantwortlich zu sein.
Die betroffene Person dürfte der Bad Tölzer Mentaltrainer von Sachenbacher sein und nach Ansicht der Staatsanwaltschaft gibt es wohl begründete Hinweise darauf, dass es sich beim Methylhaxanamin in diesem NEM nicht um eine zufällige Verunreinigung handelt, sondern dass die Substanz dem NEM absichtlich und ohne Deklarierung hinzugefügt worden ist.

Wenn all diese Informationen stimmen, dann dürfte dies der erste Dopingfall sein, in dem ein NEM bzw. belastetes "chinesisches Fleisch" (oder ähnliches) nicht nur einfach als hypothetische Schutzbehauptung und billige Ausrede für einen positiven Dopingfall herhalten muss, sondern bei dem diese Behauptung auch wirklich und aufgrund vorgenommener konkreter Analysen nachweisbar zutrifft.

Natürlich gehört Sachenbacher trotzdem für die Dummheit und Naivität, solche NEM zu schlucken, bestraft, aber es spielt bei der Bemessung des Strafmaßes schon eine wichtige Rolle, ob willentlich oder unabsichtlich gedopt wurde und insbesondere auch, ob es im Hintergrund einen Hauptschuldigen gibt. Der beschuldigte Mentaltrainer dürfte wenn man seine Referenzen und "Ausbildungen" ansieht (Coach, Heilpaktiker, "Heiler usw.) mit Sicherheit auch manipulative Fähigkeiten haben, die bei dafür empfänglichen Personen dazu führen können, dass von ihm ausgehändigten Präparaten ein (objektiv unbegründeter) Vertrauensvorschuss entgegen gebracht wird.

Geändert von Hafu (23.03.2014 um 07:51 Uhr).