Hi Matthias75,
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Zitat von Matthias75
Etwaige andere Vorwürfe/Vermutungen, die in Zusammenhang mit den Konten geäußert werden haben doch erstmal nichts direkt mit dem Prozess wegen Steuerhinterziehung zu tun, oder? Oder muss für die Straffestsetzung vorab geklärt werden woher das Geld kommt?
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du hast es für mich treffend dargestellt.
Selbst wenn das gericht zu der Erkenntnis hätte gelangen können daß auch noch Geldwäsche als Straftatbestand hinzu kommt, so macht es für das Urteil in Bezug auf die Selbstanzeige keinen Unterschied.
Die Steuerfahndung hat nun Zugriff auf einen Haufen Kontounterlagen und wenn sich Handfeste Hinweise auf weitere Straftaten auftun wird sicherlich auch noch tiefer gebohrt werden. Davon gehe ich jedenfalls aus.